Aktuelle Pflegeansprüche geltend machen
Eine umfassende und flexible Unterstützung für Pflegebedürftige oder Angehörige ist das A und O. Durch Leistungen wie Entlastungsbeträge, Zuschüsse für digitale Pflegeanwendungen oder die flexible Nutzung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege können wir unsere Betreuung optimal anpassen und erweitern. Ob es darum geht, zusätzliche Betreuungszeiten zu finanzieren, technische Hilfsmittel einzusetzen oder kurzfristige Unterstützung bei der Pflege sicherzustellen – aktuelle Pflegeansprüche schaffen mehr Raum für Lebensqualität.
Wir möchten Sie dabei unterstützen, Ihre Pflegeansprüche voll auszuschöpfen. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, welche Möglichkeiten Ihnen zustehen, und diese gezielt für Ihre Bedürfnisse einsetzen. So realisieren wir es, Ihre Pflege noch flexibler und bedarfsgerechter zu gestalten. Denn am Ende zählt vor allem eines: Ihre Zufriedenheit und Ihr Wohlbefinden.
Pflegeansprüche 2025
Die Pflegeversicherung ermöglicht Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen finanzielle Unterstützung und mehr Flexibilität im Pflegealltag. Dafür stehen verschiedene Leistungen zur Verfügung:
Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI)
Die Höhe der Pflegesachleistung bestimmt, wie oft und in welchem Umfang wir unsere Pflegeleistungen erbringen können.
Beispiele:
- Höhere Budgets ermöglichen eine intensivere Betreuung, z. B. tägliche Pflegebesuche, umfassendere Unterstützung bei der Körperpflege und Mobilität oder zusätzliche Begleitung zu Terminen.
- Geringere Sachleistungen legen den Fokus auf den wesentlichen Pflegebedarf, wie Grundpflege oder hauswirtschaftliche Unterstützung.
Tagespflege und Nachtpflege (§ 41 SGB XI)
Diese Leistungen finanzieren die Betreuung in einer Tages- oder Nachtpflege, wenn Angehörige entlastet werden müssen oder Pflegebedürftige zusätzliche Betreuung benötigen. Der Umfang der Leistung bestimmt, wie häufig Tages- oder Nachtpflege in Anspruch genommen werden kann.
- Mit unseren Pflegedienstleistungen erleichtern wir den Übergang zwischen häuslicher Pflege und Aufenthalten in Tagespflegeeinrichtungen.
- Je nach Leistungsumfang fokussieren wir uns darauf, einzelne Tage oder Stunden zu überbrücken, um Angehörige punktuell zu entlasten.
Pflegegeld (§ 37 SGB XI)
Das Pflegegeld beeinflusst, wie viel Zeit und Aufwand private Pflegepersonen in die Betreuung investieren können, und ergänzt unsere Leistungen. Beispiele dafür sind:
- Leistungen für den Pflegegrad 5 ermöglichen es Angehörigen, ergänzende Leistungen durch uns hinzuzubuchen, z. B. stundenweise Verhinderungspflege oder Unterstützung bei komplexen Pflegesituationen.
- Das Pflegegeld für den Pflegegrad 2 hingegen wird oft für grundlegende Hilfen genutzt, während wir beratend zur Seite stehen oder Schulungen für Angehörige anbieten.
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
Mit 131 Euro monatlich können Pflegebedürftige der Pflegegrade 1–5 zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote in Anspruch nehmen.
- Wir können ergänzende Betreuung oder Hilfen im Haushalt anbieten, wie Einkauf, Kochen oder Begleitung, um die Lebensqualität zu erhöhen.
- Auch kleine Entlastungen, wie stundenweise Besuche für Gespräche oder Spaziergänge, sind möglich.
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
Diese Leistung finanziert Pflege, wenn pflegende Angehörige verhindert sind, z. B. durch Urlaub oder Krankheit.
- Mit einem Budget von bis zu 1.685 Euro jährlich können wir flexible Vertretungen anbieten, z. B. stundenweise Betreuung während eines Termins oder mehrtägige Pflege, wenn Angehörige verreist sind.
- Eine Kombination aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (Budgetübertrag möglich) kann den Spielraum erweitern, um längere Auszeiten zu ermöglichen.
Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI)
Die Kurzzeitpflege finanziert eine vorübergehende Pflege in einer stationären Einrichtung, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht gewährleistet ist.
- Wir unterstützen Sie dabei, die Kurzzeitpflege mit ergänzenden ambulanten Leistungen zu kombinieren. Wir übernehmen beispielsweise die Übergangspflege, wenn Sie nach der Kurzzeitpflege nach Hause zurückkehren, und kümmern uns um die Vorbereitung der häuslichen Pflegeumgebung.
- Durch die Kombination mit Verhinderungspflege wird der verfügbare Betrag erhöht. Das gibt uns die Möglichkeit, auch längere oder intensivere Betreuungslösungen für Sie zu organisieren.
- Nach einem Krankenhausaufenthalt kümmern wir uns um die Organisation der Kurzzeitpflegeeinrichtung und stellen sicher, dass bei Ihrer Rückkehr die häusliche Pflege nahtlos weitergeht – inklusive einer Beratung zu Hilfsmitteln oder Anpassungen der Wohnumgebung.
Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Die Pflegeversicherung stellt für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zur Verfügung. Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, diesen Betrag flexibel zwischen beiden Leistungsarten aufzuteilen, abhängig von ihrem individuellen Bedarf.
Der Anspruch auf Verhinderungspflege umfasst dabei bis zu 8 Wochen im Jahr. Es ist keine Vorpflegezeit erforderlich, in der die Pflegeperson den Pflegebedürftigen zuvor über einen bestimmten Zeitraum betreut haben muss. Wenn die Verhinderungspflege jedoch von Personen übernommen wird, die bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind, mit dem Pflegebedürftigen in einem Haushalt leben und die Pflege nicht beruflich ausüben, ist der Leistungsanspruch reduziert.
Ein wichtiger Punkt der aktuellen Regelung ist, dass die Mittel flexibel genutzt werden können: Pflegebedürftige können den Jahresbetrag vollständig für Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder eine Kombination beider Leistungen einsetzen – ohne Einschränkungen bei der Übertragbarkeit der Mittel. Zur besseren Transparenz und Planung sind Pflegeeinrichtungen verpflichtet, Pflegebedürftigen nach der Erbringung der Leistungen eine detaillierte Kostenübersicht bereitzustellen. Diese Übersicht ermöglicht es den Pflegebedürftigen, jederzeit nachvollziehen zu können, welche Leistungen aus dem gemeinsamen Jahresbudget bereits genutzt wurden.
Vollstationäre Pflege (§ 43 SGB XI)
Diese Leistung unterstützt die Finanzierung einer dauerhaften Pflege in einem Pflegeheim.
- Vor dem Wechsel in die stationäre Pflege unterstützen wir Sie dabei, die Betreuung in der Übergangsphase sicherzustellen. Das kann regelmäßige ambulante Pflege oder eine vorübergehende Verhinderungspflege umfassen.
- Die Höhe der Leistung beeinflusst, ob und wann der Wechsel in ein Pflegeheim notwendig wird. Wir unterstützen dabei, die häusliche Pflege so lange wie möglich zu gewährleisten und helfen bei der Planung des Übergangs.
Wohngruppenzuschlag (§ 38a SGB XI)
Der Zuschlag von 224 Euro monatlich unterstützt Pflegebedürftige, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben.
Beispiele:
- Der Wohngruppenzuschlag ermöglicht es, unsere Leistungen auf die Bedürfnisse mehrerer Personen in der Wohngruppe abzustimmen.
- Mit dem Zuschlag können wir z. B. regelmäßige Besuche zur Grundpflege oder Betreuung anbieten, die für alle Mitglieder der Wohngruppe verfügbar sind.
Pflegeverbrauchshilfsmittel (§ 40 SGB XI)
Mit bis zu 42 Euro monatlich können Pflegehilfsmittel wie Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen finanziert werden.
- Die regelmäßige Bereitstellung dieser Verbrauchsmaterialien erleichtert unsere Arbeit und stellt sicher, dass alle Pflegevorgänge hygienisch und sicher durchgeführt werden können.
- Unser Pflegedienst hilft Ihnen, die benötigten Materialien zu beschaffen. Bei begrenztem Budget stehen wir Ihnen bei, Prioritäten zu setzen, damit die wichtigsten Verbrauchsmittel abgedeckt sind.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 SGB XI)
Zuschüsse bis zu 4.180 Euro stehen für Anpassungen der Wohnumgebung zur Verfügung, um die Pflege zu erleichtern.
- Ein barrierefreies Bad oder der Einbau eines Treppenlifts kann durch diese Förderung finanziert werden.
- Nutzen Sie die Unterstützung, um die häusliche Pflegeumgebung sicherer zu gestalten.
Leistungsanspruch beim Einsatz digitaler Pflegeanwendungen (§ 40b SGB XI)
Mit bis zu 53 Euro monatlich werden digitale Pflegeanwendungen wie Pflege-Apps oder technische Hilfsmittel gefördert.
- Hiermit können Sie beispielsweise eine App finanzieren, die an Medikamenteneinnahmen erinnert oder die Kommunikation zwischen Angehörigen und Pflegedienst erleichtert.
- Diese Leistungen können den Pflegealltag moderner und effektiver gestalten.
Häufig gestellte Fragen zum Thema aktuelle Pflegeansprüche
Welche Zuschüsse und Pauschalen gibt es?
Die Pflegeversicherung unterstützt Pflegebedürftige mit weiteren finanziellen Hilfen:
- Digitale Pflegeanwendungen
Pflegebedürftige aller Pflegegrade können einen monatlichen Zuschuss von 53 Euro für digitale Pflegeanwendungen erhalten. Diese umfassen Apps oder technische Hilfsmittel, die die Pflege erleichtern, z. B. Erinnerungshilfen für die Medikamenteneinnahme oder Systeme zur Überwachung von Vitalwerten. - Anschubfinanzierung für ambulant betreute Wohngruppen
Für die Gründung oder den Ausbau von ambulant betreuten Wohngruppen erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade eine einmalige Anschubfinanzierung von 2.613 Euro. Pro Wohngruppe ist der Gesamtbetrag auf 10.452 Euro begrenzt. Mit diesen Mitteln können z. B. Gemeinschaftsräume altersgerecht umgestaltet oder notwendige Anschaffungen getätigt werden. - Pauschalleistung für Menschen mit Behinderungen
Für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen leben, beträgt die monatliche Pauschalleistung 278 Euro. Dieser Betrag deckt zusätzliche Pflegeaufwände ab, die in der Einrichtung anfallen.
Welche Beitragssätze gelten für die Pflegeversicherung?
Die Beitragssätze zur Pflegeversicherung sind gestaffelt und richten sich nach der Anzahl der Kinder einer Person. Dies entlastet Familien langfristig:
- Kein Kind: 4,2 %
- 1 Kind: 3,6 %
- 2 Kinder: 3,35 %
- 3 Kinder: 3,1 %
- 4 Kinder: 2,85 %
- 5 oder mehr Kinder: 2,6 %
Eltern profitieren von diesen Abschlägen lebenslang, unabhängig vom Alter der Kinder. Auch verstorbene Kinder werden berücksichtigt, solange sie noch keine 25 Jahre alt geworden wären.
Wie hilft Lidello beim Beantragen der Pflegeleistungen?
Die Pflegeleistungen und Beiträge bieten eine strukturierte Grundlage für Pflegebedürftige und ihre Familien. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite, wenn es darum geht, Ihre Pflegeansprüche effektiv umzusetzen und vollständig auszuschöpfen. Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf stehen wir Ihnen als ambulanter Pflegedienst gerne beratend zur Seite:
Umfassende Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung
Unsere Expertise hilft Ihnen, alle notwendigen Unterlagen unkompliziert zusammenzustellen. Gemeinsam finden wir heraus, welche Leistungen Ihnen zustehen. Ob es z.B. um die Beantragung eines Pflegegrads, Verhinderungspflege oder Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen geht – wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.Effiziente Koordination der Pflegeleistungen
Gemeinsam entwickeln wir einen Plan, um Ihre Ansprüche optimal zu nutzen. Wir berücksichtigen Ihre individuellen Bedürfnisse und stellen sicher, dass alle Leistungen effizient eingesetzt werden. Unsere Unterstützung umfasst regelmäßige Pflegebesuche, stundenweise Entlastung oder die Übernahme hauswirtschaftlicher Tätigkeiten – angepasst an Ihr verfügbares Budget.Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
Wir kümmern uns um die Abrechnung vieler Leistungen, wie Pflegesachleistungen oder Verhinderungspflege, direkt mit der Pflegekasse. Das reduziert Ihren organisatorischen Aufwand erheblich.Individuelle Kombination von Pflegeleistungen
Unterschiedliche Ansprüche lassen sich häufig kombinieren, um maximale Flexibilität zu schaffen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Pflegesachleistungen, Entlastungsbeträge und andere Leistungen bestmöglich nutzen können. So wird sichergestellt, dass Ihr Pflegealltag so reibungslos und komfortabel wie möglich gestaltet wird.Hilfe bei zusätzlichen Maßnahmen und Zuschüssen
Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn es um die Beantragung von Pflegehilfsmitteln, digitalen Pflegeanwendungen oder Zuschüssen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen geht. Zusätzlich beraten wir Sie, wie diese Leistungen gezielt eingesetzt werden können, um Ihre Lebensqualität zu erhöhen.
Mit unserem ganzheitlichen Ansatz sorgen wir dafür, dass Ihre Pflegeansprüche nicht nur geltend gemacht, sondern auch optimal eingesetzt werden. Wir sorgen dafür, dass Ihre Pflege optimal organisiert ist! Sprechen Sie uns an, und wir helfen Ihnen dabei, das Beste aus Ihren Pflegeansprüchen herauszuholen!