Reichsstraße 59, 40217 Düsseldorf

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Unser FAQ zum Thema Pflege

Sofern wir Kapazitäten frei haben, können wir in der Regel am Folgetag anfangen. Das kann auch ein Wochenende sein.

Die Leistungen eines Pflegedienstes sind sehr vielseitig und können auf die individuelle Situation angepasst werden. Eine Übersicht finden Sie hier. Auch die Kostenübernahme ist von der jeweiligen Leistung abhängig.

Das hängt davon ab, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen möchten. Lassen Sie sich dazu wie auch zu Ihrem Pflegegrad gerne von uns beraten.

Jede Patientin und jeder Patient hat bei uns eine*n feste*n Ansprechpartner*in. Nur so kann ein angenehmes, vertrauensvolles Miteinander entstehen.

Je nach Pflegestufe und je nach Bedarf vereinbaren Sie mit uns zunächst regelmäßige Termine zur ambulanten Betreuung durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Übliche Arbeitszeiten sind dabei 6–22 Uhr. Kurzfristige Terminänderungen sind unter Einhaltung gewisser Fristen gerne möglich.

Die Kündigung eines Pflegevertrages seitens der Pflegebedürftigen bedarf keiner Frist. Die Kündigung eines Pflegevertrages seitens des Pflegedienstes bedarf der Einhaltung einer Frist von 4 Wochen.

Unsere Pflegekräfte dürfen nicht jedem Interessierten – ob Angehörige oder Nachbarn – Auskunft über die Pflegebedürftigen geben. Ausschließlich Personen, die der Klient oder die Klientin ausdrücklick benannt bzw. bevollmächtigt hat, dürfen wir informieren.

Unter Pflegegraden (früher Pflegestufen) versteht man den Grad der Selbstständigkeit einer Person unter Berücksichtigung diverser Beeinträchtigungen.

Der Grad der Selbstständigkeit wird anhand eines Punktesystems ermittelt. Je mehr Punkte der Begutachtete erhält, desto höher ist der Pflegegrad.

Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
(12,5 bis unter 27 Punkte)

Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
(27 bis unter 47,5 Punkte)

Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
(47,5 bis unter 70 Punkte)

Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
(70 bis unter 90 Punkte)

Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
(90 bis 100 Punkte)

Die Vergabe eines Pflegegrades ist ausschlaggebend für die Bewilligung der Leistungen seitens der Pflegekasse.

Den Hilfs- und Pflegebedarf, der in o.g. Pflegegraden ausgedrückt wird, stellt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) mittels Begutachtung fest.

Um einen Pflegegrad zu beantragen, reichen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen entsprechenden Antrag ein. Die Anträge bekommen Sie bei Ihrer Krankenkasse / Pflegekasse.

Ein geschulter Arzt (oder eine Pflegefachkraft des MDK) ermittelt den Gesundheitszustand des oder der Betroffenen mittels eines standardisierten Fragenkatalogs. Danach setzt der Gutachter die entsprechende Pflegestufe an und teilt das der Pflegekasse mit.

Um dem Gutachter ein ganzheitliches Bild zu bieten, empfiehlt es sich, für mindestens 2 Wochen vor der MDK-Begutachtung das sogenannte Pflegetagebuch zu führen, in dem Sie alle pflegerelevanten Informationen (Aufgaben, bei denen die Hilfe benötigt wird, Zeitaufwände usw.) festhalten. Auch der Pflegedienst der oder des Betroffenen kann dabei unterstützen und beraten.

Das ist vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person abhängig. Für Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 und 3 ist ein halbjährlicher Rhythmus vorgegeben, für Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 ein vierteljährlicher.

Vom Wahrnehmen dieser Termine hängt die Zahlung des Pflegegeldes ab.

Sie haben weitere Fragen, die wir hier noch nicht beantwortet haben? Wir beraten Sie gerne: 0211 54082150 oder info@lidello.de

Haben Sie Fragen?
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Wir sind eingetragenes Mitglied im Landesverband freie ambulante Krankenpflege NRW e.V. (LfK).

Lidello Pflegedienst GmbH
Reichsstraße 59
40217 Düsseldorf

Sie finden unser Büro im PRADUS Medical Center (2. OG)

Tel.: 0211-54082150
Mo.–Fr. 9:00 bis 16:00 Uhr

Fax: 0211-54082188

Unsere Kundinnen und Kunden
erreichen uns im Notfall zudem
über unsere 24-Stunden-Hotline:
0211 293 666 94.

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