Häufig gestellte Fragen
Gut zu wissen
Wie schnell kann der Lidello Pflegedienst in Düsseldorf mit der Versorgung beginnen?
Sofern wir Kapazitäten frei haben, können wir in der Regel am Folgetag anfangen. Das kann auch ein Wochenende sein.
Was macht ein Pflegedienst und was kosten die Dienstleistungen eines Pflegedienstes?
Die Leistungen eines Pflegedienstes sind sehr vielseitig und können auf die individuelle Situation angepasst werden. Eine Übersicht finden Sie in diesen FAQ. Auch die Kostenübernahme ist von der jeweiligen Leistung abhängig.
Ich habe einen Pflegegrad, sind damit alle Kosten von der Kasse übernommen?
Das hängt davon ab, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen möchten. Lassen Sie sich dazu wie auch zu Ihrem Pflegegrad gerne von uns beraten.
Wie viele Pfleger kümmern sich um einen Pflegebedürftigen?
Jeder Klient hat bei uns einen festen Ansprechpartner. Nur so kann ein angenehmes, vertrauensvolles Miteinander entstehen.
Zu welchen Zeiten wird die Versorgung stattfinden?
Je nach Pflegestufe und Bedarf vereinbaren Sie mit uns zunächst regelmäßige Termine zur ambulanten Betreuung durch Mitarbeiter. Übliche Arbeitszeiten sind dabei 6–22 Uhr. Kurzfristige Terminänderungen sind unter Einhaltung gewisser Fristen gerne möglich.
Was ist, wenn ich eine angeforderte Leistung absagen muss?
Die Leistungen werden Ihnen nicht in Rechnung gestellt, wenn sie spätestens 24 Stunden vor dem Zeitpunkt unseres Einsatzes abgesagt werden. Für Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage muss die Absage allerdings bis spätestens 11 Uhr des entsprechenden Vortages (also Werktages) erfolgen.
Wie sind die Kündigungsfristen bei ambulanter Pflege?
Die Kündigung eines Pflegevertrages seitens des Pflegebedürftigen bedarf keiner Frist. Die Kündigung eines Pflegevertrages seitens des Pflegedienstes bedarf der Einhaltung einer Frist von 4 Wochen.
Wie sieht es mit Datenschutz und der Schweigepflicht aus?
Unsere Pflegekräfte dürfen nicht jedem Interessierten – ob Angehörige oder Nachbarn – Auskunft über die Pflegebedürftigen geben. Ausschließlich Personen, die der Klient ausdrücklich benannt bzw. bevollmächtigt hat, dürfen wir informieren.
Was ist ein Pflegegrad?
Unter Pflegegraden (früher Pflegestufen) versteht man den Grad der Selbstständigkeit einer Person unter Berücksichtigung diverser Beeinträchtigungen. Der Grad der Selbstständigkeit wird anhand eines Punktesystems ermittelt. Je mehr Punkte der Begutachtete erhält, desto höher ist der Pflegegrad.
Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
(12,5 bis unter 27 Punkte)
Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
(27 bis unter 47,5 Punkte)
Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
(47,5 bis unter 70 Punkte)
Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
(70 bis unter 90 Punkte)
Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
(90 bis 100 Punkte)
Wofür ist die Ermittlung des Pflegegrades wichtig?
Die Vergabe eines Pflegegrades ist ausschlaggebend für die Bewilligung der Leistungen seitens der Pflegekasse. Den Hilfs- und Pflegebedarf, der in o.g. Pflegegraden ausgedrückt wird, stellt der Medizinische Dienst der Pflegeversicherung (MD) mittels Begutachtung fest.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Um einen Pflegegrad zu beantragen, reichen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen entsprechenden Antrag ein. Die Anträge erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.
Wie funktioniert die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)?
Ein geschulter Arzt (oder eine Pflegefachkraft des MD) ermittelt den Gesundheitszustand des Betroffenen mittels eines standardisierten Fragenkatalogs. Danach setzt der Gutachter den entsprechenden Pflegegrad an und teilt das der Pflegekasse mit.
Um dem Gutachter ein ganzheitliches Bild zu bieten, empfiehlt es sich, für mindestens 2 Wochen vor der MD-Begutachtung das sogenannte Pflegetagebuch zu führen, in dem Sie alle pflegerelevanten Informationen (Aufgaben, bei denen die Hilfe benötigt wird, Zeitaufwände usw.) festhalten. Auch der Pflegedienst kann dabei unterstützen und beraten.
Welche Leistungen stehen Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 zu?
Pflegebedürftige haben verschiedene aktuelle Pflegeansprüche, darunter den Entlastungsbetrag, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Zuschüsse für Pflegehilfsmittel oder digitale Pflegeanwendungen sowie wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Wie hoch ist der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?
Der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege beträgt maximal 3.539 Euro. Pflegebedürftige können frei entscheiden, wie sie diesen Betrag zwischen beiden Leistungsarten aufteilen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite über aktuelle Pflegeansprüche.
Wer hat Anspruch auf Zuschuss für digitale Pflegeanwendungen, und wofür kann er genutzt werden?
Alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 haben Anspruch auf einen monatlichen Zuschuss von 53 Euro. Dieser kann für Pflege-Apps und technische Hilfsmittel genutzt werden, die den Pflegealltag erleichtern, wie z. B. Medikamentenerinnerungen oder Vitalüberwachungssysteme. Mehr über aktuelle Pflegeansprüche erfahren Sie auf unserer separaten Informationsseite oder im persönlichen Gespräch mit uns.
Pflegehilfsmittel gratis erhalten
Ihre Pflegebox wartet auf Sie
Sichern Sie sich Ihre kostenfreie Pflegebox und machen Sie den Alltag einfacher! Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro, versandkostenfrei und bequem zu Ihnen nach Hause. Ändern sich Ihre Bedürfnisse? Kein Problem – passen Sie die Box flexibel an. Gesundheit verdient die beste Unterstützung – jetzt Anspruch nutzen und profitieren!